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Was ist eigentlich ein Durchgangsarzt (D-Arzt)

Der Durchgangsarzt ist für die Behandlung von Patienten nach Arbeitsunfällen zuständig. Unfälle die auf dem Weg von oder zur Arbeit passieren, werden ebenfalls als Arbeitsunfälle bezeichnet. Ein D-Arzt ist ein Facharzt für Chirurgie oder für Orthopädie und hat von den zuständigen Landesverbänden eine besondere Zulassung erhalten. Des Weiteren besitzt der D-Arzt spezielle Kenntnisse aus dem Bereich der Unfallchirurgie. Das Durchgangsarztkonzept regelt die Abrechnung und die Behandlung von Patienten nach einem Arbeitsunfall. Kosten die bei einer Behandlung nach einem Arbeitsunfall entstehen, werden nicht von der Krankenkasse sondern von der Unfallversicherung übernommen. Patienten, die nach einem Arbeitsunfall einen Durchgangsarzt aufsuchen, benötigen keinen Krankenschein bzw. die Krankenkassenkarte. Sie sind ebenso von der Bezahlung der Praxisgebühr befreit. D-Ärzte müssen einen Bericht an die Unfallversicherung geben und legen fest von welchem Arzt die weitere Behandlung durchgeführt wird. Sie handeln im Namen der Unfallversicherungsträger und steuern das gesamte Heilverfahren. Die Versorgung vom Beginn der Erkrankung bis hin zur Rehabilitation wird so sichergestellt. DurchgangsarztEr kümmert sich ebenfalls um Entschädigungsleistungen für den Patienten. Er steht in engem Kontakt mit dem zuständigen Arzt der Unfallklinik, den Rehabilitationseinrichtungen, den mit einbezogenen Fachärzten und der Unfallversicherung.

Es ist festgelegt, dass der D-Arzt nur einen kleinen Teil der nötigen Behandlungen selbst ausführen soll. Jedoch hat er die Möglichkeit, den Patienten nach Beendigung der Behandlung erneut zu begutachten. Ein D-Arzt muss dafür Sorge tragen, dass mehrere Assistenzkräfte bei der Behandlung zugegen sind. Er muss einen Bereitschaftsdienst gewährleisten und verpflichtet sich, jährlich ein Fortbildungsseminar zu besuchen. Fortbildungskurse für Durchgangsärzte werden regelmäßig von den Landesverbänden angeboten. Ein D-Arzt hat eine Begutachtungs- und eine Dokumentationspflicht sowie eine Berichterstattungspflicht. Die Sprechstunden eines Durchgangsarztes sind teilweise ähnlich geregelt wie die eines Arztes in einem Krankenhaus. Um als Durchgangsarzt tätig sein zu können, muss die Praxiseinrichtung medizinisch und technisch auf einem aktuellen Stand sein. Handelt es sich um sehr schwere Verletzungen sollte der Patient umgehend in eine berufsgenossenschaftliche Unfallklinik gebracht werden, D-Ärzte sind in diesen Krankenhäusern stationär tätig.

Die Anzahl der Durchgangsärzte, die in Krankenhäusern beschäftigt sind ist geringer als die Zahl der Ärzte, die in einer freien Praxis tätig sind. In den letzen Jahren hat sich die Zahl der praktizierenden D-Ärzte kaum verändert. Patienten die bei der Arbeit nur geringfügig verletzt wurden können auch vom Hausarzt behandelt werden, ohne dass dieser den D-Arzt einschalten muss. Voraussetzung hierfür ist, dass der Patient nicht krankgeschrieben wurde. Nicht immer sind Patienten darüber informiert, dass bei einem Arbeitsunfall ein D-Arzt zuständig ist. Die Arbeitgeber haben ihre Angestellten darüber zu informieren, wann sie sich direkt an einen D-Arzt wenden müssen. In besonderen Notfällen kann selbstverständlich jeder andere Arzt eine Behandlung vornehmen. Allerdings ist dieser Arzt dann nicht berechtigt das gesamte Heilverfahren zu steuern. Hat ein Patient aus Unwissenheit zuerst seinen Hausarzt aufgesucht, dann muss dieser den Patienten sofern es sich nicht um geringfügige Verletzungen handelt umgehend den D-Arzt informieren.

Welche Aufgaben haben Durchgangsärzte ( D-Ärzte)?

DurchgangsärzteDer D-Arzt hat das Recht eine berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung mit Heil- und Hilfsmitteln vorzunehmen. Der Begriff Heilmittel oder Arzneimittel wird in Deutschland unterschieden. Eine präzisere Unterscheidung ist mit den Begriffen Hilfsmittel und Heilmittel getroffen worden. Arzneimittel sind im deutschen Sozialrecht keine Heilmittel. Hilfsmittel sind Gegenstände, die bei einer Krankenbehandlung eingesetzt werden, um den Erfolg einer Behandlung zu sichern. Der Patient hat nach einem Arbeitsunfall eine eingeschränkte Arztwahl. Er kann nur zwischen zwei verschiedenen D-Ärzten wählen, die an seinem Ort ansässig sind. Das Internet bietet die Möglichkeit nach einem D-Arzt in der Nähe zu suchen. Durch Eingabe von Name, Bundesland, Postleitzahl und Ort kann der Interessent den passenden Arzt finden. D-Ärzte kommen nur dann zum Einsatz, wenn eine gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten einer Behandlung aufkommt. Erkrankungen der Haut können oftmals berufsbedingt vorhanden sein. Meist lassen sich diese Hauterkrankungen nicht sofort auf die berufliche Tätigkeit zurückführen. Wird eine berufliche Ursache für die Hauterkrankung vermutet, kommt das eingeführte Hautarztverfahren zum Einsatz. Hier kann der Patient an einen Hautarzt überwiesen werden, der den Erkrankten untersucht und den Unfallversicherungsträger umgehend informiert.

Der Unfallversicherungsträger kann dann geeignete Maßnahmen einleiten, damit es zu keiner Verschlechterung der Erkrankung kommt. Gesetzliche Unfallversicherungsträger unterhalten spezielle medizinische Rehabilitationseinrichtungen und eigene berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken, die auf die Behandlung von Schwerstverletzen spezialisiert sind. In diesen Rehabilitationseinrichtungen können Patienten behandelt werden, die Querschnittslähmungen sowie schwere Hirn- und Brandverletzungen erlitten haben. Oftmals ist nach Abschluss einer Rehabilitationsmaßnahme eine Wiedereingliederung in das Berufsleben nicht gleich möglich. Um den individuellen Reha-Verlauf gestalten und planen zu können, kommt seit vielen Jahren ein Besuchsdienst zum Einsatz. Berufshelfer kümmern sich bereits schon im Krankenhaus um den Verletzten, anschließend wird dieser auch in der Reha-Einrichtung betreut. Der Dienst steht zu festen Sprechzeiten zur Verfügung oder kann auch auf Wunsch des Patienten individuell vereinbart werden.

Der Berufshelfer ist der Ansprechpartner für alle Fragen, der Patienten. Er nimmt Anträge entgegen und prüft ob spezielle Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um eine rasche Eingliederung in das Berufsleben zu ermöglichen. Der Berufsdienst wird von den Landesverbänden koordiniert. Der regionale Landesverband ist der Ansprechpartner, wenn ein Patient einen Besuchsdienst in Anspruch nehmen möchte. Nach Verletzungen kommen oftmals auch physiotherapeutische sowie krankengymnastische Weiterbehandlungen zum Einsatz. Die Therapie und auch die Dauer werden vorher genau festgelegt. Die Therapeuten werden geprüft und müssen einigen Anforderungen gerecht werden. Die Landesverbände informieren des Weiteren ihre Vertragspartner regelmäßig über Änderungen und geben Hinweise die die Betreuung von gesetzlich Versicherten Personen erleichtern. Im Internet können diese Informationen vom Interessenten eingesehen werden. Es ist ebenfalls möglich, diese Dateien herunter zu laden. Die EAP-Maßnahme wird aufgrund von guten Ergebnissen in der Leistungssport-Rehabilitation von den gesetzlichen Unfallversicherungen als ambulante Therapieform angeboten.

Diese physiotherapeutischen Maßnahmen beinhalten ein intensives Aufbautraining der Muskeln und werden meist in Wohnortnähe des Patienten angeboten. Viele hundert Rehabilitationseinrichtungen sind vertraglich in dieses Verfahren eingebunden. Diese Therapiearten können ausschließlich von Durchgangsärzten verordnet werden. Verletzungen, die Hals- Nasen oder Ohren betreffen, müssen umgehend einem Facharzt vorgestellt werden. Ebenso gilt dieses Vorgehen wenn es sich um Verletzungen der Augen handelt. Treten Folgeer-krankungen nach einem Unfall auf, so ist generell der Durchgangsarzt dafür zuständig. Auch bei Wiedererkrankungen nach Arbeitsunfällen ist der D-Arzt der kompetente Ansprechpartner. Unzählige Informationen rund um das Durchgangsarztverfahren sind im Internet erhältlich. Hinweise über die Definition dieses Wortes können beispielsweise nachgelesen werden. Mehr als drei Million Patienten werden im Jahr von D-Ärzten behandelt.

Foto: The U.S. National Archives

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